Gutes tun - Spenden oder Stiften Sie

Zum weiteren nachhaltigen Betrieb der Gedenkstätte und der hiermit verbundenen Sach- und Personalkosten ist die Ernst-Jünger-Stiftung dringend auf Zustiftungen und Spenden angewiesen.

Die Stiftung ist für jede Unterstützung dankbar.

Je nach Bezeichnung im Verwendungszweck der Überweisung als „Zustiftung" oder „Spende", können wir den Geldeingang verbuchen; für die nachhaltige Finanzierung in das Stiftungskapital (Zustiftung) oder für den laufenden Aufwand (Spende) des Museumsbetriebes.

Bis zu einem Betrag von 200,00 EUR reicht der Durchschlag der Überweisung oder der Kontoauszug als Nachweis gegenüber dem Finanzamt aus. Bei höheren Beträgen stellen wir gerne eine Spendenbescheinigung aus, allerdings benötigen wir hierzu die Postanschrift des Spenders / Stifters.

 

 

 

Kontakt

Ernst-Jünger-Stiftung
c/o Kreissparkasse Biberach
Zeppelinring 27-29
88400 Biberach
Tel. 07351 570-2412
info@juenger-haus.de

Bankverbindung

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Institut: Kreissparkasse Biberach
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